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Erbrecht

Erbrecht

Erben und Vererben ist schwieriger, als man denkt, es können viele Fehler passieren, und am Ende geht das Erbe möglicherweise an diejenigen Verwandten, denen es nicht zugedacht war.

Sie sollten daher rechtzeitig Vorsorge für Ihr Erbe treffen. Wir beraten Sie über die Möglichkeiten der Regelung Ihrer Nachfolge, gestalten Testamente, Ehegattentestamente und Erbverträge. Oft kann eine Schenkung zu Lebzeiten im Hinblick auf schenkungs- und erbschaftssteuerliche Fragen vorteilhafter sein. Insbesondere im Bereich der Regelung der Unternehmensnachfolge.

Es soll die für Sie die kostengünstigste Regelung erreicht werden, die Ihren Wünschen entspricht. So prüfen wir im Einzelfall die Möglichkeit von Enterbungen und Pflichtteilsentziehungen sowie die Anordnung von Vermächtnissen, Auflagen und einer Testamentsvollstreckung.

Im Erbfall vertreten und begleiten wir Sie vor dem Nachlassgericht und beraten Sie über die notwendigen und sinnvollen weiteren Schritte. So ist eine anwaltliche Beratung sinnvoll, um Ausschlussfristen beispielsweise im Zusammenhang mit der Ausschlagung einer Erbschaft oder der Anfechtung von Testamenten nicht zu versäumen.

Oft problematisch ist die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, da regelmäßig jeder Miterbe das größere Stück des Kuchens für sich beansprucht. Eine einvernehmliche Erbauseinandersetzung ist in zeitlicher und finanzieller Hinsicht der sinnvollste Weg daher sind wir Ihnen bei der Vertragsausarbeitung gerne behilflich. Wenn notwendig, vertreten wir Sie aber selbstverständlich auch im Rahmen einer gerichtlichen Erbauseinandersetzung.